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Werde Rehkitzretter

Du bist gerne morgens in der Natur und möchtest helfen?

Die Morgendämmerung setzt ein, es liegt noch Bodennebel über den Wiesen und die ersten Vögel stimmen ihren Morgengesang an. Wenn alle am Einsatzort angekommen sind, erhalten die Helfer die letzten Instruktionen, bevor der Pilot die Drohne in die Lüfte schickt und sich die Helfer aufmachen, um in einer Reihe durch die Wiese zu laufen. Die Sonne geht langsam auf und Leben kommt auch in die Tierwelt. Neben Rehen begegnen uns andere heimische Wildtiere und die Natur sorgt immer für Überraschungen. Sobald der Pilot eine Wärmesignatur ausgemacht hat, sendet er per Funk die Helfer zum Punkt und es wird überprüft, ob es sich um ein Rehkitz handelt. Nach der Sicherung der Kitze in Transportkisten wird das hilflose Jungtier an den Rand der Wiese in den Schatten gebracht. Die Stelle wird mit einer Fahne markiert und die GPS Daten werden dem Landwirt und Fahrer übermittelt. Nach der Mahd wird das Kitz  in der Deckung freigelassen, damit es schnellstmöglich wieder mit der Ricke vereint ist. Auch, wenn du nicht morgens mit dabei sein kannst, so kannst du doch auch beim Freilassen der Kitze nach der Mahd helfen. 

Was du zu den Einsätzen mitbringen solltest:

•    ein Auto wäre hilfreich (Fahrgemeinschaften sind  aber möglich)

•     wasserdichte Schuhe, wenn möglich wasserfeste Hosen und eine dicke Jacke (auch im Sommer kann es früh recht kühl sein)

•    Handschuhe (am besten Einmalhandschuhe)

•    Zecken- / Insektenschutz

•    Verpflegung

•    Motivation und gute Laune

Schreibe uns, wenn du auch Helfer oder Pilot werden möchtest

Wir freuen uns auf dich!

Du möchtest dem Verein beitreten? 
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Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Verein „Kitzrettung OPR e.V.“ als ordentliches Mitglied.

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Monat
Jahr

Durch meinen Beitritt erkenne ich die Satzung und Beitragsordnung als für mich verbindlich an. Außerdem bestätige ich, dass ich die beschriebenen Informationen zum Datenschutz / zu den Persönlichkeitsrechten gelesen und verstanden habe.

Hinweise zum Aufnahmeantrag


Beitragsordnung:

➢ Der Jahresbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft beträgt 20,- Euro

➢ Beiträge sind immer für das jeweilige Kalenderjahr zu entrichten, unabhängig vom Datum des Beginns der Mitgliedschaft

➢ Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt in den Verein bzw. zum 01.02. jeden Jahres fällig

➢ Mitgliedsbeiträge sind unter Angabe von Vor- und Nachnamen ausschließlich auf das Vereinskonto zu überweisen: Raiffeisenbank Ostprignitz-Ruppin eG IBAN: DE58 1606 1938 0001 0903 21 BIC: GENODEF1NPP

➢ Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder jederzeit zulässig. Das Mitglied hat kein Recht auf Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge für das laufende Kalenderjahr


Datenschutz / Persönlichkeitsrechte


1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungssystemen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-MailAdressen, Geburtsdatum, Funktionen im Verein).


2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der

➢ Erhebung

➢ Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung)

➢ Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Weiterleitung personenbezogener Daten an Dritte) ist nicht statthaft.


3. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf

➢ Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung

➢ Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit

➢ Löschung oder Sperrung seiner Daten


4. Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen Hiermit willige ich ein, dass im Rahmen von Veranstaltungen und Einsätzen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf der Internetseite des Vereins sowie in den sozialen Medien (Facebook und Instagram) oder weiteren Publikationsmöglichkeiten (Flyer, Jahresbericht etc.) zwecks Öffentlichkeitsarbeit des Vereins unentgeltlich verwendet werden dürfen. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Weiterleitung an Dritte (außer ggf. der Dachorganisation des Vereins) ist unzulässig.

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