
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Einsätze der Rehkitzrettung
Stand: 23.03.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Kitzrettung OPR e.V. (nachfolgend „Kitzrettung“) und dem jeweiligen Anmelder (Landwirt, Bewirtschafter oder Jäger).
§1 Grundsatz der ehrenamtlichen Tätigkeit
-
Die Kitzrettung erbringt ihre Leistungen ausschließlich ehrenamtlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht.
-
Ein Anspruch auf Durchführung eines Einsatzes besteht nicht, auch nicht wenn die Anmeldung vorher bestätigt wurde. Insbesondere übernimmt die Kitzrettung keine Garantie, dass:
-
ein Einsatz zustande kommt,
-
ausreichend Helfer zur Verfügung stehen,
-
die abgesuchte Fläche vollständig frei von Wildtieren (z. B. Rehkitze, Feldhasen, Bodenbrütern) ist.
-
-
Die Absuche stellt lediglich eine Hilfestellung dar und ersetzt nicht die Verantwortung des Bewirtschafters für den Wildtierschutz.
§2 Organisation der Helfer
-
Die Anzahl der verfügbaren Helfer ist begrenzt und abhängig von der jeweiligen Einsatzlage.
-
Sollten nicht genügend Helfer durch die Kitzrettung gestellt werden können, verpflichtet sich der Landwirt auf Anforderung, geeignete Helfer bereitzustellen.
-
Erfolgt keine Bereitstellung zusätzlicher Helfer, kann der Einsatz nicht durchgeführt werden.
-
Eine frühzeitige Information darüber, dass Helfer vom Landwirt gestellt werden, erleichtert die Einsatzplanung erheblich und ist ausdrücklich erwünscht.
§3 Pflichten und Bestätigungen des Landwirts / Bewirtschafters
Der Landwirt bestätigt mit der Einsatzanmeldung, dass:
-
die angemeldeten Flächen sein Eigentum sind oder von ihm rechtmäßig bewirtschaftet (z. B. gepachtet) werden,
-
der zuständige Jagdausübungsberechtigte über:
-
die anstehende Mahd und
-
den geplanten Einsatz der Kitzrettung
informiert wurde,
-
-
alle Teilnehmer der Kitzrettung berechtigt sind, alle zur Fläche führenden Wege zu nutzen,
-
die Wege zur Fläche mit einem normalen PKW gefahrlos befahrbar sind,
-
nicht befahrbare Bereiche oder Gefahrenstellen sind vorab ausdrücklich mitzuteilen,
-
sofern kein PKW-Zugang möglich ist, stellt der Landwirt den Transport für Helfer und Equipment sicher,
-
-
der Landwirt für Schäden an Fahrzeugen haftet, sofern:
-
diese auf seinen Wegen (öffentliche Straßen ausgenommen) entstehen und eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt und
-
er nicht auf konkrete Gefahrenquellen hingewiesen hat (z. B. gekippte Betonplatten, tiefe Schlaglöcher),
-
-
der sogenannte Mähknigge gelesen und verstanden wurde, insbesondere:
-
die Verantwortung für die Wildtierrettung beim Bewirtschafter der Fläche liegt,
-
bei einem vermähten Wildtier unverzüglich ein Mähstopp erfolgt,
-
gemeinsam mit dem Jäger über das weitere Vorgehen (Überlebensfähigkeit, ggf. fachgerechte Nottötung) entschieden wird,
-
empfohlene Mahdtechniken auf ihre praktische Umsetzbarkeit geprüft wurden,
-
-
beim Fund von seltenen Bodenbrütern:
-
der Bereich um das Gelege großflächig von der Mahd ausgenommen wird,
-
die Größe der nicht gemähten Fläche in Absprache mit der Kitzrettung und auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend der jeweiligen Art festgelegt wird.
-
§4 Besondere Regelungen bei Anmeldung durch einen Jäger
Sofern der Anmelder ein Jäger ist, bestätigt er zusätzlich, dass:
-
sich die angemeldeten Flächen ganz oder teilweise in dem Jagdrevier befinden, für das er jagdausübungsberechtigt ist,
-
der bewirtschaftende Landwirt über den Einsatz der Kitzrettung
informiert wurde und seine Zustimmung findet.
§5 Einsatzanmeldung
-
Die Einsatzanmeldung muss mindestens 24 Stunden, vorzugsweise 48 Stunden, vor geplantem Mahdbeginn erfolgen.
-
Einsatzanmeldungen sind ausschließlich über das dafür vorgesehene Onlineportal möglich.
-
Kurzfristige Änderungen (z. B. Mahdverschiebung) sind unverzüglich mitzuteilen.
-
Die Kitzrettung ist berechtigt, Einsätze bei:
-
ungünstigen Wetterbedingungen,
-
technischen Problemen,
-
rechtlichen Einschränkungen (z. B. Flugverbote),
-
Sicherheitsbedenken
jederzeit abzusagen oder abzubrechen.
-
-
Bei Hochspannungsleitungen auf den abzusuchenden Flächen kann es aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zum Drohnenflug zu Einschränkungen der Absuchmöglichkeit mit der Thermaldrohne kommen.
-
Der Einsatz von Drohnen erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden luftrechtlichen Vorschriften
§6 Haftung der Kitzrettung
-
Die Kitzrettung haftet für:
-
Haftpflichtschäden, die durch einen Defekt oder Absturz der eingesetzten Drohne entstehen,
-
Schäden, die durch eine typische Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.
-
-
Darüber hinaus übernimmt die Kitzrettung keine Haftung für:
-
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch Mitglieder oder Helfer entstehen,
-
Schäden, die auf unvollständige oder falsche Angaben des Anmelders zurückzuführen sind,
-
Folgeschäden oder entgangene Erträge.
-
-
Von den Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
-
Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§7 Datenschutz
-
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung des Einsatzes verarbeitet.
-
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
-
Eine Weiterleitung einer Einsatzanmeldung im Onlineportal an einen anderen Kitzrettungsverein aus Kapazitätsgründen erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Anmelder.
-
Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Vereins zu entnehmen.
-
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.